Kenntnisnahme des gewerblichen Charakters der Massagebehandlungen
Die gewerbliche Massage stellt keinen Ersatz für eine medizinische, psychiatrische, psychotherapeutische oder sonstige fachärztliche Behandlungen dar. Beim Vorliegen von Beschwerden ist unbedingt eine medizinische Abklärung notwendig. Vor der ersten Massage erhältst Du hierzu nochmal ein ausführliches Beratungsgespräch.